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Jugendtagungen

Im Rahmen der ordentlichen Jugendtagung, die einmal jährlich stattfindet, darfst auch du mitbestimmen, was passieren wird. Welche Aktionen werden im laufenden Jahr stattfinden und wieviel Geld darf dafür ausgegeben werden. Lass dir diese Gelegenheit auf keinen Fall nicht entgehen.

Alle zwei Jahre wird hier zudem auch der Jugendvorstand neu gewählt. 

Stimmrecht ausüben

Du darfst an den Abstimmungen teilnehmen, wenn du mindestens 10 Jahre alt bist und dein Mitgliedsbeitrag mindestenes für das Vorjahr bezahlt wurde. Auch hast du damit aktives Wahlrecht. Das bedeutet, dass auch du den neuen Vorstand mitwählen darfst.

Passives Wahlrecht

Passives Wahlrecht bedeutet, dass du zu einem Vorstandsmitglied oder Kassenprüfer gewählt werden darfst. Dieses Recht steht dir zu, wenn du die Bedingungen für das Stimmrecht erfüllst und zudem mindestens 16 Jahre alt bist.

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